Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut der Bienen vom 29.05.2018
Der mit Verfügung vom 29.05.2018 erteilte Sperrbezirk wegen Verdacht der Amerikanischem Faulbrut (AFB) im Bereich Wiehl-Drabenderhöhe sowie im Bereich Brächen (gehört zur Gemeinde Engelskirchen) ist nach langwierigen Untersuchungen mit Futterkranzproben des Veterinäramtes Gummersbach im Zusammenwirken der Tierseuchenkasse des Landwirtschaftskammer NRW in Münster mit sofortiger Wirkung (s. 17.05.2019) wieder aufgehoben.
Wer sich erkundigen will über weitere Sperrbezirke, der kann nach Aussage eines Veterinärarztes beim
Oberbergischer Kreis
Der Landrat
Moltkestraße 42
51643 Gummersbach, Telefon: 02261 88-0 Fax: 02261 88-1033, E-Mail: mail@obk.de
Amt 39 – Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt nachfragen oder im Netz suchen (nach Postleitzahlen)